22.8.04
Irgendwo in diesem Satz von Diplomarbeitblöggen hatte ich schon ein oder zwei Anmerkungen zu interessanten weiteren Themen gemacht, die vielleicht jemand anderes als DA-Thema interessant finden könne. Hier ist noch eines: Wie weit reicht der überwachende Blick in die Privatsphäre des einzelnen? Der Blick der Strafverfolgungsbehörden, allgemeiner Behörden, des (Einzel-)Handels, von Ausbildungseinrichtungen oder ganz normalen Menschen, etwa Fotohandynutzern, Stalkern, Webcambetreibern u.a. – Da eine wissenschaftliche Arbeit ein Problem formulieren soll: Das Problem ist, dass es keine aktuelle Aufstellung darüber gibt – aktuell muss dabei, aufgrund der rasenden Technikentwicklung, brandaktuell, also höchstens 12 Monate alt, heißen.
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